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Abwassergebühren
Die Abwassergebühr wird aus der Schmutzwassergebühr, die dem Verbrauch des Frischwassers entspricht, sowie der Niederschlagswassergebühr, welche über versiegelte Flächen in die öffentliche Kanalisation geleitet wird, errechnet. Die Schmutzwassergebühr entsteht mit jeder Einleitung von Schmutzwasser in die Entwässerungsanlage.
Gebühren
Schmutzwasser 1,76 € je m3
Die Einleitung von Schmutzwasser wird jährlich abgerechnet.
Niederschlagswasser 0,01 € je m2 versiegelte Fläche (ab 2019)
Die Niederschlagswassergebühr wird erstmalig einen Monat nach Bekanntgabe eines neuen Gebührenbescheides fällig.
Frischwassermengen, die nicht in die Entwässerungseinrichtungen gelangen wie z.B.
Gartenwasser
können abgesetzt werden. Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen muss vom Gebührenpflichtigen erbracht werden. Der Nachweis ist grundsätzlich durch fest installierte, geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen.
Die absetzbaren Wassermengen sind jährlich mit der Ablesekarte zu den angegebenen Terminen mitzuteilen. Ist dies nicht möglich, können anerkannte Erfahrungswerte oder Sachverständigengutachten herangezogen werden. Die Wassermengen sind jeweils bis zum 31.03. für das abgelaufene Jahr schriftlich nachzuweisen.
Sollte der Nachweis bis 31.12. des jeweiligen Jahres erbracht werden, erfolgt die Abrechnung mit der Gebührenabrechnung für dieses Jahr.
Eigentümerwechsel
Bitte beachten Sie, dass bei einem Eigentumswechsel für die Abrechnung der Zählerstand und die Anschrift des neuen Eigentümers angegeben werden muss.