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Zulassungsbehörde am 28. Dezember 2023 nur nach Terminreservierung erreichbar

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Grund ist die personelle Besetzung vor dem Jahreswechsel. Die Zulassungsbehörde des Landratsamts Augsburg bietet seit längerer Zeit die Möglichkeit zur digitalen Terminreservierung an. Jeweils mittwochs können die Leistungen der Zulassungsstelle für dringende Anliegen aber auch ohne vorab vereinbarten Termin in Anspruch genommen werden. Eine Ausnahme zu dieser Regelung wird sich am letzten Mittwoch vor dem Jahreswechsel, am 28. Dezember, ergeben: Aufgrund der urlaubsbedingt dünnen Personaldecke in der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr bittet das Landratsamt alle Bürgerinnen und Bürger darum, auch an diesem Mittwoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung in die Zulassungsstelle zu kommen. So sollen unverhältnismäßig lange Wartezeiten vermieden werden.

Behörde bittet um Stornierung nicht benötigter Termine

Nach wie vor sorgt die dauerhaft hohe Zahl an geblockten Terminfenstern für Probleme im Parteiverkehr der Zulassungsstelle. Täglich verstreichen bis zu 35 Termine, die weder wahrgenommen, noch abgesagt wurden. Die Zulassungsbehörde bittet daher im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger darum, dass nicht in Anspruch genommene Terminreservierungen unbedingt im Vorfeld abgesagt werden. Diese Stornierung lässt sich durch einen Klick auf den entsprechenden Link in der Reservierungsbestätigung, die bei jeder Terminvergabe per E-Mail zugestellt wird, in Sekundenschnelle vornehmen. Informationen rund um die Terminreservierung und zu allen Leistungen der Kfz-Zulassungsstelle können unter www.landkreis-augsburg.de/zulassungsstelle abgerufen werden.

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