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Amtliche Bekanntmachungen

Vorschläge zur Förderung Jugendlicher im Ehrenamt

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Gemäß der Richtlinie zur Förderung Jugendlicher (21 Jahre) in außerschulischem ehrenamtlichen Engagement in Gersthofen können Einzelpersonen, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich in vorbildlicher Weise im Sozial-, Jugend- oder Gesundheitsbereich mit mindestens 50 Stunden (UE) / Jahr ehrenamtlich engagieren, gewürdigt werden.

Die Details finden Sie auf www.gersthofen.de unter Bürgerservice – Satzungen/Ortsrecht – Kultur- und Sportamt.

Vorschläge können von Einzelpersonen, Vereinen oder Organisationen mit einem formlosen Schreiben bis 30.09.2021 eingereicht werden.

Das Schreiben ist an die Stadt Gersthofen, Amtsleitung, Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen mit dem Stichwort „Engagementförderung Jugendlicher“ zu adressieren.

Gersthofen, den 04.07.2022

STADT GERSTHOFEN

Michael Wörle
Erster Bürgermeister

 

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