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Amtliche Bekanntmachungen

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes: ​​Die Teilstrecke der Fl.Nr. 995/22 der Gemarkung Gersthofen der Schubertstraße wird eingezogen.

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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes

Der Stadtrat Gersthofen hat in seiner Sitzung vom 28.07.2023 beschlossen folgende Teilstrecke einzuziehen:
Die im beiliegenden Lageplan markierte Teilstrecke der Fl.Nr. 995/22 der Gemarkung Gersthofen der Schubertstraße wird eingezogen. 

Bestandsverzeichnis-Nr.: 206135
Flur-Nr.: 995/22

Gemarkung: Gersthofen
Anfangspunkt der einzuziehenden Strecke: Norden Flur-Nr. 995/22
Endpunkt der einzuziehenden Strecke: Süden Flur-Nr. 995/22
Länge der einzuziehenden Strecke: ca. 26 m

Die Verfügung mit Begründung kann bei der Stadt Gersthofen,
Rathausplatz 1, 2. Stock, Zimmer 206, während der Parteiverkehrszeiten eingesehen werden (Tel. 2491-437).

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, 86152 Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

STADT GERSTHOFEN
Gersthofen, 21.08.2023

Michael Wörle
Erster Bürgermeister

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