Home › Aktuelles › Verkehrsinfos/Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen
Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Gersthofen (BGS-EWS) |
Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Gersthofen (BGS-EWS)
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2008 erlässt die Stadt Gersthofen folgende dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 01.04.2011 wird wie folgt geändert:
1. § 9 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt 1,76 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser.
2. § 9 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt geändert:
Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige (nach Vorgabe der WAS) auf eigene Kosten fest zu installieren und zu unterhalten hat.
3. § 9 Abs. 1 Satz 4 wird hinzugefügt:
Der Zählerstand ist jährlich mit der Ablesekarte zu den entsprechenden Terminen mitzuteilen.
4. § 10 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt 0,09 Euro pro m² und Jahr.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
STADT GERSTHOFEN
Gersthofen, den 15.12.2022
Michael Wörle
Erster Bürgermeister
Zurück