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Umsetzung weiterer Corona-Maßnahmen: Maskenpflicht in Teilen der Gersthofer Innenstadt

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Die Achte Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gibt die Regelungen zur aktuellen Corona-Situation vor. Darin enthalten: eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen im Falle der Überschreitung bestimmter Inzidenzwerte. Die Stadt Gersthofen ist als kreisangehörige Kommune ebenfalls von diesen gesetzlichen Vorgaben betroffen, der Landkreis Augsburg gilt mit seinem Inzidenzwert über 100 als Risikogebiet.

Um innerhalb der Stadt weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens umzusetzen, wird in Teilen der Augsburger und Donauwörther Straße eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum ausgerufen. Bürgermeister Michael Wörle sagt hierzu „Es geht darum, stark frequentierte Flächen und Flächen mit häufigen Begegnungsverkehren im öffentlichen Raum so zu gestalten, dass für Bürgerinnen und Bürger auch im Außenbereich das Ansteckungsrisiko so weit als möglich minimiert wird. In der Augsburger und Donauwörther Straße ist es oft unmöglich, sich ohne den geforderten Mindestabstand als Fußgänger zu bewegen und aufzuhalten. Aus diesem Grund wird nun eine Maskenpflicht in diesem Areal angeordnet – vorbehaltlich der weiteren Entwicklungen zu Corona vorerst für 2 Wochen.“

Die Maskenpflicht beginnt in der Donauwörther Straße auf Höhe Rotkreuzstraße und endet in der Augsburger Straße Ecke Feldstraße. Eine Beschilderung in diesem Bereich wird gut sichtbar angebracht. Die Einhaltung der Maskenpflicht wird von der Polizei überwacht, Verstöße werden entsprechend der landesweiten Vorgabe mit 250 Euro geahndet. Die Regelung tritt am 03. November 2020 in Kraft.

Ein Plan, auf welchem das Areal zur Verdeutlichung gekennzeichnet ist, finden Bürgerinnen und Bürger anbei.

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