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Neuregelung der Grundsteuer in Bayern

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Das Bayerische Landesamt für Finanzen hat mitgeteilt, dass der Bayerische Landtag zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet hat. Daher müssen alle Grundstücks- und Hauseigentümer einmalig eine Grundsteuererklärung abgeben.

Die entsprechenden Vordrucke vom Finanzamt sind ab dem 01. Juli 2022 zur Abholung im Rathaus verfügbar.

Weitere Informationen:
www.grundsteuer.bayern.de

Flyer:
Grundsteuerreform in Bayern
Grundsteuerreform in Bayern FAQ

 

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