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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung der Stadt Gersthofen, Landkreis Augsburg für das Haushaltsjahr 2023

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Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Gersthofen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

85.525.000 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

27.253.000 €

ab.

§ 2

1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 €. 

2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes wird festgesetzt auf 4.500.000 Euro.

§ 3

1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird festgesetzt auf 0 €.

2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes wird festgesetzt auf 0 €.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

  1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 

310 v.H.

b) für die Grundstücke (B) 

310 v.H.


 2. Gewerbesteuer
 

360 v.H.

§ 5

1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 11.000.000 EURO festgesetzt.

2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 3.000.000 EURO festgesetzt.

 § 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

Gersthofen, den 23.01.2023                                              

Michael Wörle
Erster Bürgermeister              

II.

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde, die nach Art. 71 Abs. 2 erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 16.01.2023 erteilt.

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung gemäß Art. 65 Abs. 3, 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern im Rathaus der Stadt Gersthofen, Rathausplatz 1, Zimmer 217 (2. Stock) - Finanzverwaltung -, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.

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