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Amtliche Bekanntmachungen
Flurneuordnung Lechhausen III Kreisfreie Stadt Augsburg |
Vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben
vom 17.11.2022
Bekanntmachung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben hat die Beteiligten zum 01.02.2023 in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen und die sofortige Vollziehung angeordnet (§§ 65, 66 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG -; § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -).
Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 17.11.2022 und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung sind in der Verwaltung der Stadt Gersthofen, Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen, vom 09.01.2023 mit 23.01.2023 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die vorläufige Besitzeinweisung und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben unter dem Link „vorläufige Besitzeinweisung“ eingesehen werden ( https://www.ale-schwaben.bayern.de/304951/).
STADT GERSTHOFEN
Gersthofen, 15.12.2022
Michael Wörle
Erster Bürgermeister
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