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Amtliche Bekanntmachungen
er Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Augsburg hat am 10.05.2022 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 ermittelt und beschlossen. |
Bauverwaltung/Liegenschaften DER STADT GERSTHOFEN
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Augsburg hat am 10.05.2022 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 ermittelt und beschlossen.
Die Bodenrichtwerte liegen nun gem. § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung (BayGaV) in der Zeit von
Montag, den 18.07.2022 bis Donnerstag, den 18.08.2022
einen Monat lang im Rathaus der Stadt Gersthofen,
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen, Bürgerservicezentrum
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb dieser Zeit jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zimmer Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel.-Nrn. 0821/3102-2231 oder -2233, -2558, -2585, -2643 bzw. -2958) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25,00 €/Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs. 3, S. 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).
Anderen Stellen ist es nicht erlaubt, Seiten aus der Bodenrichtwertliste zu kopieren bzw. schriftliche Auskunft zu erteilen oder die Bodenrichtwerte auf die Homepage zu stellen.
Die neue Bodenrichtwertliste kann nur in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, von jedermann zu den allgemeinen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden.
STADT GERSTHOFEN
Gersthofen, 12.07.2022
Michael Wörle
Erster Bürgermeister
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