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Endspurt bei der Abgabe der Grundsteuererklärungen

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Wer?
Bis zum 02. Mai 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben.

Wie?
Die Grundsteuererklärungen können Sie entweder elektronisch über ELSTER - Ihr Online Finanzamt unter www.elster.de oder auf Papier abgeben. Die Vordrucke stehen Ihnen im Internet, bei uns im Fi-nanzamt (Sieglindenstr. 19, 86152 Augs-burg) oder bei Ihrer Kommune zur Verfü-gung.

Wo gibt es Hilfe?
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit vor Aus-füllen der Formulare die Video-Ausfüllan-leitungen unter www.grundsteuer.bay-ern.de – die Videos dauern jeweils nur ca. 15 Min, die Zeit lohnt sich.

Hier gibt es das Info-PDF zum Download!

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