Home › Aktuelles › Nachrichten
Aktuelle Mitteilungen
Die Schuleingangsuntersuchungen finden ab September 2023 im Landratsamt statt |
Zurück |
Was Eltern schulpflichtig werdender Kinder beachten müssen:
Die Schuleingangsuntersuchungen, die im Landkreis Augsburg vom Staatlichen Gesundheitsamt durchgeführt werden, finden mit Beginn des neuen Untersuchungsjahrgangs ab September 2023 nicht mehr in den Kindertagesstätten, sondern im Hauptgebäude des Landratsamtes, am Prinzregentenplatz 4 in Augsburg, statt.
Eltern schulpflichtig werdender Kinder erhalten im Laufe des Vorschuljahres eine schriftliche Einladung mit umfassenden Informationen zur Untersuchung sowie einer digitalen Terminbuchungsoption. Die Untersuchungstermine müssen innerhalb der im Einladungsschreiben vorgegebenen Frist gebucht und wahrgenommen werden. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist ebenso wie die Schulpflicht nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) verpflichtend. Die Schulpflicht besteht mit Beginn des Schuljahres für alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt sind. Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt werden, dem sogenannten „Einschulungskorridor“, können den Beginn der Schulpflicht auf das darauffolgende Schuljahr verschieben. Die Teilnahmepflicht an der Schuleingangsuntersuchung bleibt davon jedoch unberührt.
Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung wird unter anderem auch die Teilnahme des Kindes an der altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchung (U8/U9) beim Kinder- bzw. Hausarzt kontrolliert. Bei fehlender Teilnahme oder fehlender Vorlage der Teilnahmebestätigung (über Vorsorgeheft bzw. Teilnahmekarte), ist die zusätzliche Teilnahme an einer schulärztlichen Untersuchung verpflichtend. Dies sollte daher im Vorfeld bei der Terminbuchung durch die Eltern berücksichtigt und angegeben werden, damit am Buchungstag ein ärztlicher Anschlusstermin an das Schuleingangsscreening angeboten werden kann und mehrfache Anfahrtswege vermieden werden.
Zurück