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Bis zu 500 € fürs neue Lastenrad |
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Die Stadt Gersthofen stellt 10.000 Euro Haushaltsmittel für das Förderprogramm Lastenräder und Fahrradanhänger zur Verfügung. Gefördert werden 20% des Brutto-Kaufpreises, maximal aber
• 100,- € für einen Fahrradanhänger zum Lastentransport,
• 200,- € für einen Fahrradanhänger zum Lasten- und Personentransport,
• 300,- € für ein konventionelles (muskelbetriebenes) Lastenrad,
• 500,- € für ein elektrisch unterstütztes Lastenrad (Lasten-Pedelec)
Als Lastenräder werden Fahrräder definiert, die mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können (Details siehe Förderrichtlinie).
„Mit dem Förderprogramm wollen wir einen Anreiz schaffen, dass vor allem kurze Autofahrten durch ein Lastenrad oder einen Fahrradanhänger ersetzt werden. Einkäufe oder Kinder lassen sich so schadstoffarm, flächensparend und lärmreduziert transportieren“, so Julia Ferstl, zuständig für Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei der Stadt Gersthofen.
Richtlinie und Antrag können ab dem 1. August auf der Website der Stadt Gersthofen unter www.gersthofen.de/Lastenrad eingesehen werden. Gefördert werden nur Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Gersthofen. Der Förderantrag darf erst nach dem Kauf des Lastenrades oder des Anhängers gestellt werden. Vor dem 01.08.2023 erworbene Lastenräder / Fahrradanhänger können nicht gefördert werden. Mit dem Antrag einzureichen sind die Rechnung, sowie der Zahlungsnachweis.
Wichtiger Hinweis: Es werden Lastenräder und Fahrradanhänger gefördert, keine Pedelecs und E-Bikes.
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