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Betreuung aus einer Hand: Jobcenter ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig |
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Aufenthaltstitel notwendig
Für den Bezug von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II muss dem Jobcenter eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltstitel nachgewiesen
werden. Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Der Antrag kann auch im
Jobcenter Augsburger Land gestellt werden. Hierfür stehen sowohl in der Zweiggeschäftsstelle Schwabmünchen als auch in der Hauptgeschäftsstelle in Augsburg Dolmetscher zur Verfügung.
Alle Hilfen aus einer Hand
Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung die Höhe des Regelsatzes und es werden vorerst die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen.Zusätzlich besteht eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse nach Wahl.
Die Jobcenter beraten und unterstützen beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Danach sind Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und auch Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen möglich. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln.
Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass beim Rechtskreiswechsel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das Recht der Grundsicherung nach dem SGB II keine Versorgungslücke entsteht. Alle ukrainischen Flüchtlinge erhalten im Zeitraum vom 01.06.2022 bis 31.08.2022 weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bis das Jobcenter Augsburger Land über den Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB II entschieden hat.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.jobcenter-augsburger-land.de/
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