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Ausschreibungen

Die Stadt Gersthofen ist als stärkster Wirtschaftsstandort der Region bekannt. Als öffentlicher Auftraggeber ist bei der Vergabe von Aufträgen auf die verschiedensten Regelungen im Landes- und Bundesrecht, aber auch im Europarecht zu achten.

Die Stadt Gersthofen vergibt bei Bedarf Aufträge aus den verschiedensten Bereichen, z.B. im Hoch- und Tiefbau, der EDV und verschiedener Dienstleistungen, an qualifizierte Firmen. Dabei müssen die einschlägigen Vergabevorschriften beachtet werden.

Sie finden die aktuellen Ausschreibungen der Stadt Gersthofen online unter www.vergabe.bayern.de oder im Einzelfall auch direkt folgend.


 

Ausschreibung für eine/n Schulköchin/Schulkoch für die Mittagsversorgung der Anna-Pröll- Mittelschule Gersthofen Kennziffer: SV-2023-1

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Kennziffer: SV-2023-1

Der Fachbereich Kinder, Jugend, Soziales sucht zum 01.09.2023:
• eine/n Schulköchin/Schulkoch für die Mittagsversorgung für die Anna-Pröll-Mittelschule Gersthofen, Theresienstr. 12, 86368 Gersthofen
• Zubereitung der Speisen vor Ort in der Schulküche

Wir erwarten:
• Berufsausbildung als Koch/Köchin oder vergleichbare Qualifikationen mit Referenzen in der Gastronomie
• eine vollwertige, ökologisch orientierte und kinder- bzw. jugendgerechte Ernährung zu einem Festpreis i. H. v. 4,80 € inkl. MwSt. / Essen. Das Verpflegungsangebot orientiert sich an den Grundlagen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und damit nach dem "DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ in seiner jeweils gültigen Fassung.
• Kochen vor Ort in der Schulküche, keine Anlieferung der Schulverpflegung

Abgabetermin für Ihre Bewerbung:
Dienstag, den 28.03.2023, 10.00 Uhr
Stadt Gersthofen
Postanschrift: Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Im verschlossenen Briefumschlag (Kennziffer: SV-2023-1) mit Angebotsaufkleber (Anlage 1.7)

Ansprechpartnerin im Fachbereich Kinder, Jugend, Soziales:
Marion Hörmann; Tel. 0821/2491-342, kita-schulen@gersthofen.de

Bieterfragen können bis zum 20.03.2023 per E-Mail gestellt werden.

Die Vorstellungsgespräche
werden ab dem 10.04.2023 stattfinden. Die fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen der Kriterien 4.1.1 bis einschließlich 4.1.4 (siehe weiter unten sowie in der Leistungsbeschreibung) werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Allgemeines zur Mittagsverpflegung
Den Schülerinnen und Schülern der Anna-Pröll-Mittelschule Gersthofen soll die Möglichkeit gegeben werden, von Montag bis Donnerstag vor dem Nachmittagsunterricht an einer Verpflegung in Form eines warmen Mittagessens teilzunehmen. Von Montag bis Freitag Vormittag besteht die Möglichkeit, einen Pausenverkauf durchzuführen.
Die Schülerinnen und Schüler werden in der Stundentafel ein ausreichendes Zeitfenster erhalten, um an der Mittagsversorgung teilnehmen zu können.

Wir möchten darauf hinweisen, dass
• die Schüler/-innen jederzeit ihre eigene Verpflegung mitbringen können und
• die Mensa zugleich Aufenthaltsraum von Schülerinnen und Schülern ist und evtl. auch nur für Studierzwecke benutzt wird.

Das Mittagessen soll den Ansprüchen einer zeitgemäßen, das heißt vollwertigen, ökologisch orientierten und kinder-/jugendgerechten Ernährung entsprechen. Das Verpflegungsangebot orientiert sich an den Grundlagen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und damit nach dem „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ in seiner jeweils gültigen Fassung. Es wird erwartet, dass täglich frisch gekocht wird und bei einem 4-tägigen Speiseplan mindestens 2 vegetarische Gerichte pro Woche angeboten werden.

Schule/Mittagsbetreuung Adresse Potenzielle Essensteilnehmer/-innen
Anna-Pröll-Mittelschule
Gersthofen
Theresienstraße 12
86368 Gersthofen
ca. 120 Schüler (insgesamt 620
Schüler)

 

 

  
Rahmenbedingungen des Pacht-/Dienstleistungskonzessionsvertrages:
Voraussetzung für den Küchenbetrieb ist der Abschluss eines Pachtvertrages/Dienstleistungskonzessionsvertrages mit der Stadt Gersthofen.

Die in Anlage 2 der Bekanntmachung beigefügte Leistungsbeschreibung wird Vertragsbestandteil.

Das wirtschaftliche Risiko der Leistungserbringung und der Vertragsabwicklung im Hinblick auf die Leistung an die Schüler/-innen liegt beim Unternehmer.

Die Abrechnung ist durch den/die Schulkoch/Schulköchin direkt mit den einzelnen Schülern durchzuführen.

Die Nutzung der verpachteten Fläche ist ausdrücklich nur für den schulischen Betrieb, insbesondere den Mittagstisch vorgesehen. Etwaige notwendige Genehmigungen bzw. Zulassungen sind vom Schulkoch/Schulköchin für diesen Fall selbst einzuholen. Der Aufenthaltsraum wird nicht mitverpachtet.

Die persönliche Anwesenheit des/der Schulkochs/Schulköchin oder eines geeigneten, verantwortlichen Ansprechpartners/-in des/der Schulkochs/Schulköchin (mit Nennung des Namens und der Qualifikation) ist während der Öffnungszeit gefordert. Das Rauchen ist im Schulhaus wie auch auf dem Schulgelände verboten und gilt ausnahmslos für alle Personen.

Der/die Schulkoch/Schulköchin ist zur Unterverpachtung nicht berechtigt.

Dem/der Schulkoch/Schulköchin obliegt die Erhaltung der verpachteten Räume und des Inventars.

Der/die Schulkoch/Schulköchin verpflichtet sich, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen bzw. eine bereits bestehende  entsprechend anzupassen. Als Mindestversicherungssumme sind 5.000.000,- € pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000,- € für Vermögensschäden erforderlich. Mietsachschäden (Schäden an städt. Eigentum) müssen in die Sachschäden voll einbezogen sein. Der/die Schulkoch/Schulköchin ist in der Wahl seines Versicherers frei.

Hinweis: Für durch den/die Schulkoch/Schulköchin selbst eingebrachtes Inventar/Zubehör/Vorräte hat dieser/diese selbst für den Abschluss einer Inhaltsversicherung und einer möglichen Betriebsunterbrechungsversicherung zu sorgen.

Es ist zu beachten, dass die Stadt Gersthofen nicht für Schäden bei Stromausfall (Gefriergut) aufkommen wird.

Mit der Verpachtung der Küche, soll die Versorgung der Schüler/-innen sowie die der Lehrkräfte und anderen Dienstkräfte der Schule mit einem altersgerechten Sortiment an Lebensmitteln zu sozialverträglichen Preisen - d.h. zu Preisen, die erheblich unter dem Preisniveau von Kleingaststätten, Kiosken u. ä., liegen - gewährleistet werden.

Die Prüfung, ob die Preisgestaltung dem entspricht, erfolgt durch die Stadtverwaltung unter Einbeziehung der Schulleitung.

Für den/die Schulkoch/Schulköchin besteht die Möglichkeit auch einen Pausenverkauf für die Schülerinnen und Schüler anzubieten. Der Verkauf kann an allen Schultagen geöffnet sein.

Die Mittagsverpflegung für die Schule verteilt sich auf folgende Stoßzeiten:
12:10 Uhr
13:00 Uhr
13:30 Uhr

Küchen-Einrichtung:
Die Stadt stellt die Kücheneinrichtung (siehe dazu beigefügter Grundrissplan mit Inventar-Aufstellung).

Vom Schulkoch/Schulköchin müssen gestellt werden:
- Verbrauchsmaterialen u.a. für die Geschirrspülmaschine
Um im Bereich Geschirrrückgabe/Abspülen Kosten einzusparen, räumen die Schüler selbständig die Tabletts mit Teller, Besteck, Müll auf den Servierwagen.

Kaution
Der/die Schulkoch/Schulköchin zahlt an die Stadt vor Übergabe der Pachträume eine Kaution in Höhe von 6.000,- €. Der Kautionsbetrag wird verzinst. Die Kaution kann in Form einer Bankbürgschaft geleistet werden. Ein Nachweis über die Zahlung der Kaution ist bis 14.08.2023 vorzulegen.

Reinigung:
Die Reinigung der Pachträume hat der/die Schulkoch/Schulköchin auf eigene Kosten durchzuführen.

Bitte beachten Sie, dass der Aufenthaltsraum nicht mitverpachtet wird.
Darüber hinaus hat der/die Schulkoch/Schulköchin während der Öffnungszeiten im unmittelbaren Umfeld der Küche vor allem zur Vermeidung von Unfallgefahren grobe Verunreinigungen und Abfälle zu beseitigen bzw. durch entsprechendes Einwirken auf seine Kunden zu verhindern.

Der/die Schulkoch/Schulköchin ist angehalten die Bestrebungen der Schule bei den Energie-, Wasser- und Müll-Einsparungen zu unterstützen.

Dauer / Kündigung des Pacht-/Vertragsverhältnisses
Das Pacht-/Vertragsverhältnis wird vom 01.09.2023 bis 31.07.2025 geschlossen.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der Stadt gegenüber dem/der Schulkoch/Schulköchin zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Die Vertragspartner können den Vertrag jeweils zum 31.03. eines Kalenderjahres zum Schuljahresende (31.07. eines Kalenderjahres) ordentlich kündigen.

Folgende Bedingungen für die Bewirtschaftung der Mensa sind verbindlich einzuhalten (Mindestkriterien):
• Erfüllung der Leistungsbeschreibung
• Einhaltung der oben genannten Rahmenbedingungen des Pachtvertrages/Dienstleistungskonzessionsvertrages

Folgende Kriterien werden für die Bewertung/Gewichtung zu Grunde gelegt:
• 4.1.1 Einhaltung der DGE-Richtlinien 5 %
• 4.1.2 Saisonalität 20 %
• 4.1.3 Bio-Quote 25 %
• 4.1.4 Qualität der eingesetzten Tierprodukte 30 %
• 4.1.5 Vorstellungsgespräch 20 %

Vorstellungsgespräch
Die fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen der Kriterien 4.1.1 bis einschließlich 4.1.4 werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Zuschlag
Die Gesamtpunktezahl aller Wertungskriterien (4.1.1 bis 4.1.5) entscheidet über den Zuschlag. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl, entscheidet die beste Punktzahl des Kriteriums 4.1.3 „Bio-Quote“. Besteht hier ebenso Punktgleichheit entscheidet die höchste Punktzahl des Kriteriums 4.1.4 „Qualität der eingesetzten Tierprodukte“. Sollte auch hier Punktgleichheit bestehen, entscheidet das Los.

Ausschlusskriterien:
• die Anlagen sind nicht alle unterschrieben oder geändert
• die Frist für die Einreichung des Angebots wird nicht eingehalten

Die Bewerbungsformulare sind zu unterschreiben und danach in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, welcher mit dem Angebotsaufkleber (Anlage 1.7) zu versehen ist. Die vollständige Bewerbung muss bis spätestens 28.03.2023, 10.00 Uhr bei der Stadt Gersthofen, Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen in der genannten Form in Papier und unterschrieben per Post eingegangen sein. In der Bewerbung ist insbesondere darzulegen, dass die Mindestkriterien und auch die genannten Leistungsvorgaben erfüllt werden können. Soweit sich nur ein Bewerber bewirbt und dieser die Anforderungen nicht optimal erfüllt, ist es möglich, das Verfahren aufzuheben.

Es gilt das Datum des Eingangs bei der Stadt Gersthofen. Die Bindefrist endet am 09.05.2023. Das Ergebnis des Schulkochauswahlverfahrens  wird dem Stadtrat der Stadt Gersthofen zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Auf der Homepage der Stadt Gersthofen sind die Bewerbungsunterlagen und Anlagen 1 bis 6 zu finden ( https://www.gersthofen.de/seite/unternehmer/ausschreibungen.php).

Die Bewerbungsunterlagen beinhalten:
• Bewerbungsformular (Anlage 1.1)
• Angabe Bezahlsystem (Anlage 1.2)
• Bestätigung über die Kenntnisnahme der Leistungsbeschreibung (Anlage 1.3)
• Liste der Nachweise (Anlage 1.4)
• Erklärung „Keine Beschäftigung von illegalen Arbeitskräften“ (Anlage 1.5)
• Erklärung Bio-Quote und Qualität der eingesetzten Tierprodukte (Anlage 1.6)
• Angebotsaufkleber (Anlage 1.7)
• Darstellung des Anteils an regionalen u. saisonalen Produkten
• Darstellung des Verpflegungskonzeptes

Anlagen der Bekanntmachung (Ausschreibung):
• Anlage 1 Bewerbungsformulare:
    • Anlage 1.1 Bewerbungsformular
    • Anlage 1.2 Angabe zum Bezahlsystem
    • Anlage 1.3 Bestätigung über die Kenntnisnahme der Leistungsbeschreibung
    • Anlage 1.4 Liste der Nachweise
    • Anlage 1.5 Erklärung
    • Anlage 1.6 Erklärung Bio-Quote und Qualität der eingesetzten Tierprodukte
    • Anlage 1.7 Angebotsaufkleber
• Anlage 2 – Leistungsbeschreibung
• Anlage 3 – Wertungsmatrix
• Anlage 4 – Inventarliste
• Anlage 5 – Grundriss
• Anlage 6 – Information zur Datenerhebung

Gersthofen, 27.02.2023

Elena Gillmann
Fachbereichsleitung Kinder, Jugend und Soziales

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