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Amtliche Bekanntmachungen
Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. B 8 „Nördlich der Schmutterstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
BAULEITPLANUNG DER STADT GERSTHOFEN;
Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. B 8 „Nördlich der Schmutterstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Planungsausschuss der Stadt Gersthofen hat in seiner Sitzung vom 26.04.2023 beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. B 8 „nördlich der Schmutterstraße“
für den Bereich nördlich der Schmutterstraße, östlich der Sebastianstraße, südlich des Weges „Hinter den Höfen“ als Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Planungsziel ist die Ausweisung eines Wohnquartiers mit unterschiedlichen Wohnformen von Doppel- und Reihenhäusern bis hin zu Mehrfamilienhäusern mit Wohnungen in verschiedenen Größen.
Als Gebietsart ist ein Dorfgebiet nach § 5 BauNVO bzw. ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO vorgesehen.Die Eigentümer wollen entsprechend der Vorstellungen der Stadt Gersthofen dem Aspekt einer sozialen Bodenordnung im Planungsumgriff gerecht werden. Mit der Stadt Gersthofen wurde vereinbart, einen Anteil an Sozialwohnungen in Form einer Quote festzulegen, die im Zuge der weiteren Planung noch genauer definiert werden muss. Das Verfahren soll als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB durchgeführt werden.
Ein Verfahren nach § 13b BauGB ohne Umweltprüfung ist nicht mehr möglich.
Der Flächennutzungsplan wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens angepasst.
Auf den Lageplan mit den Grenzen des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan wird Bezug genommen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Anlage:
Lageplan mit dem Geltungsbereich für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. B 8 „nördlich der Schmutterstraße“:
https://www.gersthofen.de/media/2023-05-08_Planumgriff_o.M._SW.pdf
Gersthofen, den 08.05.2023 STADT GERSTHOFEN Michael Wörle Erster Bürgermeister
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