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Amtliche Bekanntmachungen
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Gersthofen (BGS/WAS) |
Die Stadt Gersthofen erlässt auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 04.04.1993, (GVBl S. 264) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.03.2014 folgende zweite Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Gersthofen (BGS/WAS):
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 01.01.2015 wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
Die Gebühr beträgt 1,59 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
STADT GERSTHOFEN
Gersthofen, den 17.12.2020
Michael Wörle
Erster Bürgermeister
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