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5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gersthofen Bebauungsplan Nr. 60 „Multifunktionsfläche nördlich der Thyssenstraße“

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BAULEITPLANUNG DER STADT GERSTHOFEN;
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gersthofen
Bebauungsplan Nr. 60 „Multifunktionsfläche nördlich der Thyssenstraße“
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
 
1. Der Planungsausschuss der Stadt Gersthofen hat in seiner Sitzung vom 21.10.2020 beschlossen, für das Gebiet östlich der B2, westlich der Donauwörther Straße und nördlich der Thyssenstraße
den seit 03.05.2019 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Gersthofen von „Wohnbauflächen“ bzw. „Grünflächen“  in – „Flächen für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Multifunktionsfläche“- zu ändern (3. Flächennutzungsplanänderung).
 
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.07.2023 beschlossen, die Nummerierung der Flächennutzungsplanänderung aufgrund der anderweitigen Vergabe der 3. Änderung auf 
„5. Änderung“ weiterzuführen und im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB entsprechend des geplanten Bebauungsplanes Nr. 60, gem. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO), in „Sondergebiet“ mit Zweckbestimmung „Multifunktionsfläche“ zu ändern.
 
Auf den anliegenden Lageplan mit dem Änderungsbereich für den Flächennutzungsplan wird Bezug genommen.
 
Es ist Ziel der Stadt Gersthofen, mit diesem Verfahren zur Änderung der Bauleitplanung bzw. Aufstellung eines Bebauungsplanes auf dem Gebiet östlich der B2, westlich der Donauwörther Straße und nördlich der Thyssenstraße auf den Grundstücken FlurNr. 1286, 1287, 1288 1289 und sowie Teilflächen des Grundstückes FlurNr.1276, Gemarkung Gersthofen ein „Sondergebiet“ mit Zweckbestimmung „Multifunktionsfläche“ zur Darstellung zu bringen.
 
Nach Erörterung des Planungskonzepts mit der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird (§ 4 Abs. 1 BauGB), hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung vom 12.07.2023 den überarbeiteten Planungsentwurf gebilligt. 
 
Der Planungsentwurf (Fassung vom 30.06.2023) wird nunmehr mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 
 
Dienstag, 12. September 2023 bis einschließlich Dienstag, 17. Oktober 2023
Foyer Erdgeschoss des Rathauses Gersthofen, der Eingang erfolgt über das Bürgerservicezentrum
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag, Donnerstag und Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch: 8:00 Uhr – 13:00 Uhr
Montag: 13:30 Uhr – 16:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
bzw. nach Vereinbarung
ausgelegt.
 
Während dieser Zeit besteht für die Öffentlichkeit auch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung dieser Planung.
 
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch, Kultur und sonstigen Sachgütern,
bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen
Immissionsschutz, Bepflanzung, Staub-, Lärm-,Abgasimmissionen, Wasserrecht, Abwasserbeseitigung, Grundwasserschutz, Naturschutz, Bodenschutz, verkehrliche Erschließung, Flächeninanspruchnahme, Altlasten, Brandschutz
Stellungnahme Staatliches Bauamt Augsburg vom 01.12.2020 zum Thema der notwendig werdenden Erschließungsanlage, Bepflanzung zur Bundes-/Staatsstraße gelegenen Seiten sowie Staub-Lärm- u. Abgasimmissionen
Stellungnahme Landratsamt Augsburg vom 22.12.2020 zum Thema Immissionsschutz
Stellungnahme Landratsamt Augsburg vom 22.12.2020 zu den Themen
- wasserrechtliche Sicht (keine Einwendungen) sowie 
- Naturschutz
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 16.12.2020 zu den Themen 
- Wasserversorgung / Löschwasserversorgung und Grundwasserschutz
- Altlasten und vorsorgender Brandschutz
- Abwasserbeseitigung – Niederschlagswasser
Stellungnahme Bayerischer Bauernverband vom 22.12.2020 zu den Themen 
- Versiegelung von Flächen
- Immissionen (Lärm, Gerüche und Staub)
- Grenzabstände Eingrünung 
Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 17.12.2020 zu den Themen
- Verlust von Nutzflächen
- Zuwegung/Erschließung sowie
- Schutz des Mutterbodens
Stellungnahme Stadtwerke Gersthofen – Wasserwerk – vom 16.11.2022 zu den Themen
- Überbauung, Verfügbarkeit der Flächen sowie beidseitigem Vorhalten von Bauraum
Stellungnahme Stadtwerke Augsburg vom 23.12.2020 zum Thema Straßenbahnführung Richtung Norden
Stellungnahme Stadt Gersthofen – Bauverwaltung – vom 04.12.2020 zu den Themen
- Verbindungen des Wegenetzes bezüglich Bewirtschaftung und Anfahrbarkeit
- Erschließung
 
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Auch das Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“
 
Anlage:
Auszug aus dem Lageplan mit dem Änderungsbereich für den Flächennutzungsplan
 
Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
 
 
Datenschutz: 
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
 
 
Gersthofen, den 24.08.2023
STADT GERSTHOFEN
 
Reinhold Dempf
Zweiter Bürgermeister

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