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Amtliche Bekanntmachungen
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Gersthofen für das Haushaltsjahr 2020 |
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Gersthofen |
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Landkreis Augsburg |
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Auf Grund der Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Gersthofen folgende Nachtraghaushaltssatzung: |
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§ 1 |
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Der Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt. Dadurch werden |
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im Verwaltungshaushalt die Einnahmen reduziert um |
6.829.000 |
EUR |
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und damit der Gesamtbetrag der Hauhaltsansätze |
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einschließlich der Nachträge gegenüber bisher |
75.603.000 |
EUR |
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festgesetzt auf nunmehr |
68.774.000 |
EUR |
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im Verwaltungshaushalt die Ausgaben reduziert um |
6.829.000 |
EUR |
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und damit der Gesamtbetrag der Hauhaltsansätze |
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einschließlich der Nachträge gegenüber bisher |
75.603.000 |
EUR |
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festgesetzt auf nunmehr |
68.774.000 |
EUR |
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im Vermögenshaushalt die Einnahmen reduziert um |
5.987.000 |
EUR |
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und damit der Gesamtbetrag der Hauhaltsansätze |
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einschließlich der Nachträge gegenüber bisher |
55.366.000 |
EUR |
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festgesetzt auf nunmehr |
49.379.000 |
EUR |
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im Vermögenshaushalt die Ausgaben reduziert um |
5.987.000 |
EUR |
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und damit der Gesamtbetrag der Hauhaltsansätze |
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einschließlich der Nachträge gegenüber bisher |
55.366.000 |
EUR |
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festgesetzt auf nunmehr |
49.379.000 |
EUR |
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§ 2 |
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1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht geändert. |
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2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes wird nicht geändert. |
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§ 3 |
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1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird nicht geändert. |
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2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes wird nicht geändert. |
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§ 4 |
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Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden nicht geändert. |
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§ 5 |
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1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird um 12.500.000 Euro erhöht von bisher 7.500.000 Euro auf nunmehr 20.000.000 Euro. |
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2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird um 3.500.000 Euro erhöht von bisher 1.500.000 Euro auf nunmehr 5.000.000 Euro. |
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§ 6 |
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Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. |
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Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2020 in Kraft. |
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Gersthofen, 04.08.2020 |
Michael Wörle |
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1. Bürgermeister |
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II. |
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Das Landratsamt Augsburg hat mit Schreiben vom 04.08.2020 gem. Art. 71 Abs. 2 GO die rechtsaufsichtliche |
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Genehmigung erteilt. |
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III. |
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Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung gemäß Art. 65 Abs. 3, 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern im Rathaus der Stadt Gersthofen, Rathausplatz 1, Zimmer 217 (2.Stock) – Finanzverwaltung -, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit. |
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