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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Gersthofen für das Haushaltsjahr 2020

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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Gersthofen
für das Haushaltsjahr 2020

Landkreis Augsburg

     

Auf Grund der Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Gersthofen folgende Nachtraghaushaltssatzung:

     

§ 1

 

Der Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt. Dadurch werden

   
     

im  Verwaltungshaushalt die Einnahmen reduziert um

6.829.000

EUR

und damit der Gesamtbetrag der Hauhaltsansätze

 

 

einschließlich der Nachträge gegenüber bisher

75.603.000

EUR

festgesetzt auf nunmehr

68.774.000

EUR

 

 

 

im Verwaltungshaushalt die Ausgaben reduziert um

6.829.000

EUR

und damit der Gesamtbetrag der Hauhaltsansätze

 

 

einschließlich der Nachträge gegenüber bisher

75.603.000

EUR

festgesetzt auf nunmehr

68.774.000

EUR

 

 

 

im Vermögenshaushalt die Einnahmen reduziert um

5.987.000

EUR

und damit der Gesamtbetrag der Hauhaltsansätze

 

 

einschließlich der Nachträge gegenüber bisher

55.366.000

EUR

festgesetzt auf nunmehr

49.379.000

EUR

     

im Vermögenshaushalt die Ausgaben reduziert um

5.987.000

EUR

und damit der Gesamtbetrag der Hauhaltsansätze

 

 

einschließlich der Nachträge gegenüber bisher

55.366.000

EUR

festgesetzt auf nunmehr

49.379.000

EUR

     

§ 2

 

1.  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht geändert.

 
     

2.  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes wird nicht geändert.

 
     

§ 3

 

1.   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird nicht geändert.

 
     

2.   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes wird nicht geändert.

 

     

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden nicht geändert.

 
     

§ 5

 

1.  Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird um 12.500.000 Euro erhöht von bisher 7.500.000 Euro auf nunmehr 20.000.000 Euro.

 

    

 

 

2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird um 3.500.000 Euro erhöht von bisher 1.500.000 Euro auf nunmehr 5.000.000 Euro.

 
 

 

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

   
   

 

     

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2020 in Kraft.

   
     

Gersthofen, 04.08.2020

Michael Wörle

 
 

1. Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                    II.

   

Das Landratsamt Augsburg hat mit Schreiben vom 04.08.2020 gem. Art. 71 Abs. 2 GO die rechtsaufsichtliche

Genehmigung erteilt.

   
     

                                                                                                   III.

   

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung gemäß Art. 65 Abs. 3, 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern im Rathaus der Stadt Gersthofen, Rathausplatz 1, Zimmer 217 (2.Stock) – Finanzverwaltung -, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.

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